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Rückgabe von elektronischen Altgeräten
Informationen über die Möglichkeit der Rückgabe alter elektronischer Geräte oder Batterien.
Als Vertreiber mit Online-Shop kommen wir unseren Verpflichtungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien und deren umweltgerechter Behandlung und Verwertung gemäß der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) (BGBl. II Nr. 121/2005) und der Batterieverordnung (BGBl. II Nr. 159/2008) nach.
Wir informieren daher unsere Kunden über die Möglichkeit der Rückgabe eines alten Elektrogerätes oder von Batterien, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gemäß § 5 (2) der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) "ist der Letztvertreiber verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten auf Verlangen des Letztverbrauchers zumindest unentgeltlich zurückzunehmen, sofern das zurückgegebene Gerät gleichwertig ist und die gleiche Funktion wie das übergebene Gerät erfüllt hat. Letztvertreiber sind von der Verpflichtung befreit, wenn ihre Verkaufsfläche weniger als 150 m2 beträgt und der Letztvertreiber die Endverbraucher über die Befreiung von der Rücknahmepflicht informiert, insbesondere durch einen deutlichen Hinweis im Kassenbereich der Geschäftsräume. Letztvertreiber, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten unentgeltlich zurücknehmen, müssen die Endverbraucher durch eindeutige Hinweise, insbesondere im Kassenbereich der Geschäftsräume, darüber informieren".
Nach § 5 Abs. 3 der Elektroaltgeräteverordnung "kann der Letztvertreiber bei Rechtsgeschäften, bei denen er Elektro- und Elektronikgeräte für private Haushalte im Wege des Versandhandels, einschließlich des elektronischen Versandhandels, vertreibt, seine Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Wege der Nachnahme gemäß Absatz 2 dadurch erfüllen, dass er in jedem politischen Bezirk mindestens zwei öffentlich zugängliche Stellen einrichtet, bei denen Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten von Endverbrauchern abgegeben werden können. Diese Stellen und ihre Öffnungszeiten sind dem Endverbraucher durch eindeutige Informationen, insbesondere in Werbematerialien und auf der Website des Versandhändlers, bekannt zu machen.".
Nach § 9 Abs. 1a der Batterieverordnung haben "Letztvertreiber von Gerätebatterien die Endverbraucher an gut sichtbarer Stelle, möglichst im Kassenbereich der Geschäftsräume, klar und verständlich über die unentgeltliche Rückgabe von Geräte-Altbatterien zu informieren. Darüber hinaus stellen die Endvertreiber von Gerätebatterien leicht erkennbare Sammelbehälter für Geräte-Altbatterien an einer leicht zugänglichen und deutlich sichtbaren Stelle in den Geschäftsräumen auf. Sollen bestimmte Geräte-Altbatterien nicht über den Sammelbehälter, sondern direkt von einem Beschäftigten unentgeltlich zurückgenommen werden, so ist dies ebenfalls deutlich sichtbar in den Geschäftsräumen kenntlich zu machen".
Nach § 9 Abs. 2 der Batterieverordnung "kann der Letztvertreiber bei Rechtsgeschäften, bei denen er Gerätebatterien im Wege des Versandhandels, einschließlich des elektronischen Versandhandels, vertreibt, seine Rücknahmeverpflichtung nach Absatz 1 Nr. 4 dadurch erfüllen, dass er je politischem Bezirk mindestens zwei öffentlich zugängliche Stellen einrichtet, bei denen Geräte-Altbatterien vom Letztverbraucher abgegeben werden können. Diese Stellen und deren Öffnungszeiten sind dem Endverbraucher in geeigneter Weise bekannt zu machen." Wenn die Voraussetzungen für die Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten oder Batterien erfüllt sind, können diese per Post oder Paketdienst, bei Elektrogroßgeräten per Lieferservice an unsere Adresse zurückgegeben werden:
TMH TRADING GMBH
Ennser Str. 39,
A-4407 Steyr-Gleink.
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